Termin AGB
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollte ein Kunde/ eine Kundin den Termin nicht wahrnehmen können, ist eine Absage spätestens 24 Stunden vor dem Termin erforderlich.
Bei Nichterscheinen oder einer verspäteten Absage behalte ich mir das Recht vor, 50 % des regulären Behandlungspreises als Ausfallgebühr in Rechnung zu stellen. Diese Regelung dient dazu, den Verdienstausfall durch nicht rechtzeitig abgesagte Termine zu kompensieren.
Die Ausfallgebühr entfällt, wenn der Termin durch einen triftigen Grund (z. B. nachweisbare Krankheit, Notfall) nicht wahrgenommen werden konnte und dies rechtzeitig kommuniziert wird.